Liebe Lehrerinnen und Lehrer, lieber Schüler und Schülerinnen, liebe Eltern, wir wollen uns in unserer Theodor Goldschmidt Realschule Essen wohlfühlen. Mit Rücksichtnahme, Fairness und Hilfsbereitschaft, durch partnerschaftliche Zusammenarbeit und aktiver Teilnahme an der Gestaltung des Schullebens können wir dazu beitragen.
Diese Haus- und Schulordnung enthält die in dieser Gemeinschaft gültigen Spielregeln, welche die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern miteinander vereinbart haben. Die Einhaltung der Regeln ist wichtig für die gute Zusammenarbeit. Neben Regeln gibt es auch Pflichten. Manches mag unbequem erscheinen. Alles soll jedoch dazu beitragen, dass der Schulbesuch ein Erfolg ist, deshalb achten Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern auf die Einhaltung dieser Haus- und Schulordnung.
Haus- und Schulordnung
Auf dem Schulweg
Benutze immer den sichersten Weg, halte dich an die Verkehrsregeln, benutze die Verkehrsinseln oder die Fußgängerampeln. Betritt direkt das Schulgelände. Nach dem Unterrichtsende ist der Heimweg direkt anzutreten.
Deine Pflichten und Aufgaben
Du gehst höflich und respektvoll mit anderen um. Du hältst dich an die Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule. Du bist pünktlich im Unterricht. Das bedeutet, dass du mit dem ersten Schellen (auch nach den Pausen) das Schulgebäude betrittst. Außerdem bist du vor dem zweiten Schellen an deinem Platz, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann. Du bist für dein Unterrichtsmaterial verantwortlich. Das bedeutet, dass du alle notwendigen Materialien mitbringen musst und dass du zu Beginn einer Unterrichtsstunde nur die Materialien dieses Unterrichtsfaches auf deinem Tisch bereithältst und die Fünf-MinutenPause dazu nutzt, um das Material zu wechseln. Des Weiteren pflegst du deine Schulbücher. Während dieser Pausen ist der Ordnungsdienst dafür verantwortlich, dass die Tafel geputzt wird.
Du hast dich auf den Unterricht des Tages vorzubereiten. Das bedeutet, dass du deine Hausaufgaben schon zu Hause gemacht hast. Darüber hinaus kennst du den Unterrichtsinhalt der letzten Unterrichtsstunde. Beides gilt auch dann, wenn du nicht in der Schule warst. Du arbeitest aktiv im Unterricht mit. Das bedeutet, dass du die gestellten Aufgaben sorgfältig bearbeitest, dich meldest, dem Unterrichtsgespräch aufmerksam folgst und dich beteiligst.
Wenn du krank bist, melden deine Eltern dein Fehlen in der Schule. Das bedeutet, dass deine Eltern am ersten Fehltag ab 08.00 Uhr unter der Telefonnummer 0201 8567430 in der Schule anrufen, um dich krank zu melden. Zudem benötigst du eine schriftliche Entschuldigung. Wenn du länger als drei Tage fehlst, benötigst du eine ärztliche Bescheinigung, die deine Krankheit nachweist. Dies gilt insbesondere vor und nach den Ferien oder vor und nach verlängerten Wochenenden. An Tagen, an denen du eine Klassenarbeit schreibst, benötigst du ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung. Diese Regelung gilt generell ab der siebten Jahrgangsstufe oder wenn die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer dies aus bestimmten Gründen auch schon früher von dir fordert.
Verhalten im Gebäude
Fachräume werden nur in Begleitung einer Fachlehrerin / eines Fachlehrers betreten. Das Essen und Trinken ist in Fachräumen sowie im Kunstunterricht verboten. Im Sportunterricht werden wegen der Verletzungsgefahr keine Ringe, Ketten oder andere Schmuckgegenstände getragen. Es gelten außerdem die Regeln des jeweiligen Unterrichtsfaches. Im Gebäude darfst du nicht rennen oder schreien. Du darfst keinen Müll auf den Boden werfen und schulische Gegenstände weder beschmutzen noch beschädigen. Du darfst keine Glasflaschen und Dosen mit ins Gebäude nehmen. Deine Flaschen oder Behälter müssen verschließbar sein. Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum erledigt der Ordnungsdienst seine Aufgaben gemeinsam.
In den Pausen
Die Toiletten sollen in den großen Pausen aufgesucht werden. Achte bei der Benutzung der Toiletten darauf, dass sie sauber bleiben. Das Sekretariat ist in den Pausen geöffnet. Dort besteht die Möglichkeit zu telefonieren. Nur in Ausnahmefällen ist dort auch der Schlüssel für die Toiletten erhältlich. Unfälle, Verletzungen oder Beschädigungen werden sofort bei den Lehrerinnen und Lehrern, die Aufsicht haben, oder im Sekretariat gemeldet. Die Pausen dienen der Erholung und alle nehmen aufeinander Rücksicht. Die Pause verbringst du auf dem Schulhof. Während der Schulzeit darf das Gelände nicht verlassen werden. Beim ersten Klingeln ist der Unterrichtsraum sofort aufzusuchen. Benutze die Mülleimer nur in den Pausen. Die Fünf-Minuten-Pausen verbringst du in deinem Klassenzimmer.
Generelle Verbote
Bei einem Verstoß gegen die folgenden Regeln werden die entsprechenden Gegenstände von Lehrerinnen und Lehrern eingesammelt. Ein Verstoß gegen unsere Waffenregelung wird mindestens mit dem Ausschluss vom laufenden Schultag sanktioniert. Ein Verstoß gegen unsere Kleiderordnung kann dazu führen, dass die betreffende Schülerin / der betreffende Schüler nach Hause geschickt wird, um sich angemessen zu kleiden oder sie / er erhält eine Ersatzkleidung, die von der Schule gestellt wird. An unserer Schule gilt die deutsche Sprache. Eine Ausnahme hiervon bildet der Fremdsprachenunterricht.
Elektronische Geräte, wie beispielsweise das Handy, müssen vor dem Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und dürfen erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder eingeschaltet werden und müssen in der Tasche bleiben. Das gilt auch für andere elektronische Geräte. Für unterrichtliche Zwecke darf das Handy / Gerät, nach Erlaubnis der Lehrkraft, benutzt werden. Bei Toilettengängen während des Unterrichts muss das Gerät bei der Lehrkraft abgegeben werden. Auf dem Schulgelände gilt ein grundsätzliches Verbot für Drogen und Alkohol. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist ebenfalls verboten. Waffen jeglicher Art und waffenähnliches Spielzeug sind auf dem Schulgelände verboten.
An unserer Schule sind Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer dazu verpflichtet, sich passend zu kleiden, das heißt insbesondere, dass Brust und Bauch bedeckt sein sollen und die Kleidung frei von Aufdrucken mit rassistischen, sexistischen, homophoben, politischen oder beleidigenden Motiven sein soll. Hot-Pants sind verboten. Vor allem bei repräsentativen Anlässen wie Berufsfelderkundungen, Mini-Forscher-Tagen oder Unterrichtsgängen muss eine angemessene Kleidung getragen werden. Beim Betreten des Klassen- / Fachraumes sind jegliche Kopfbedeckungen, außer religiöser Art, abzunehmen. Vor Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde sind Winter- und Outdoorjacken abzulegen. Koffeinhaltige Getränke und Lebensmittel (insbesondere Energy-Drinks), Soft-Drinks (z.B. Cola, Fanta, Sprite), Chips, Sonnenblumen- und Kürbiskerne sowie Instant-Nudeln sind verboten. Das Essen während des Unterrichts ist generell verboten. Das Kauen von Kaugummis ist in den Schulgebäuden und der Turnhalle verboten.
Generell gilt auf dem Schulgelände / in dem Schulgebäude ein Fahrverbot. Für mitgebrachte Fortbewegungsmittel wird keine Haftung übernommen. Soft- und Basketbälle sind erlaubt. An unserer Schule gilt ein Wurfverbot für jegliche Gegenstände, insbesondere für Schneebälle und Kastanien. Weitere Verbote können kollegiumsintern beschlossen werden.
Allgemeines
Wertgegenstände, die mit in die Schule gebracht werden, müssen von den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortlich und sorgfältig verwahrt werden, um Diebstählen vorzubeugen. Die Schule übernimmt hierfür keine Haftung. Verlorene oder gefundene Gegenstände sind im Sekretariat oder bei der Hausmeisterin zu melden und abzugeben.
Das Schulgelände darf nur von Mitarbeitern, Schülerinnen und Schülern der Theodor Goldschmidt Realschule Essen sowie deren Eltern betreten werden. Besuche müssen generell mit der jeweiligen Lehrkraft oder dem Sekretariat abgestimmt werden. Bei dringenden kurzfristigen Besuchen müssen sich Eltern im Sekretariat anmelden und sich darüber im Klaren sein, dass die entsprechende Lehrkraft eventuell keine Zeit hat oder nicht zu sprechen ist.
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Hierzu müssen die Eltern rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen. Ein ungenehmigtes Fehlen führt zu einem Bußgeldverfahren.
Bei Verstößen gegen diese Haus -und Schulordnung ist mit Konsequenzen zu rechnen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen wird ein Elterngespräch stattfinden oder es wird ggf. eine Teilkonferenz einberufen, bei der Ordnungsmaßnahmen, bis hin zum Schul verweis, ausgesprochen werden können.
Für ein erfolgreiches Zusammenleben und –lernen in der Theodor Goldschmidt Realschule Essen, für die
- Lehrerinnen und Lehrer -> die Lehrerkonferenz
- Eltern -> die Schulpflegschaft
- Schülerinnen und Schüler -> die Schülervertretung