Leitmotto an der TGRS: wgz - wir gehören zusammen

Einleitung, oder wie alles begann…

Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen. Nach ihr haben Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf einen Rechtsanspruch darauf, gemeinsam mit Kindern ohne Förderbedarf wohnortnah unterrichtet zu werden.

Inklusion ist ein Menschenrecht!

Jede Form der Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ist eine Menschenrechtsverletzung. Dies verdeutlicht die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und verwaist darauf, dass Behinderungen selbstverständlicher Bestandteil menschlichen Lebens ist. In Deutschland ist die Konvention seit dem 26.02.2009 in Kraft.

Die TGRS war schon am 12.11.2009 bei dem Empfang von Königin Silvia dabei. Dort wurde das 20-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskomission und das 10-jährige Bestehen der „World Childhood Foundation“ mit Moderator Willi Weitzel und einem großen Kinderquiz gefeiert.

Rückblick 12.11.2009

Essen (dpa/lnw) – Königin Silvia von Schweden war am Donnerstag in Essen zu Besuch. Sie übergab Urkunden an die Siegerinnen eines Kinderrechte-Wettbewerbs, an dem Teams von Essener Schulkindern und Politikern teilgenommen hatten. Das Treffen im Rathaus fand anlässlich des zehnjährigen Bestehens der von der schwedischen Königin gegründeten World Childhood Foundation und des 20-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention statt. Königin Silvia sprach sich dafür aus, die von der internationalen Gemeinschaft beschlossenen Kinderrechte auch in den nationalen Gesetzen zu verankern.

Das Schulprogramm der Theodor Goldschmidt Realschule in Essen macht deutlich: An unserer Schule beruht der Umgang miteinander auf Wertschätzung und gegenseitigem Respekt. Wir wenden uns gegen jegliche Art von Diskriminierung oder gesellschaftlicher Ausgrenzung.

Inklusion ist deshalb für uns eine Möglichkeit, diesen Anspruch in unserer täglichen Arbeit umzusetzen. Inklusion basiert auf der gleichen Wertschätzung aller Schülerinnen und Schüler mit all ihren individuellen Unterschieden und fördert die Teilhabe aller Schülerinen und Schüler am schulischen Leben.

Wie dieser pädagogische Ansatz an der Theodor Goldschmidt Realschule  mit Leben gefüllt wird, wird in unserem Inklusionskonzept verdeutlicht.

“Wir sind Ready, wie diese Zeichnung einer Schülerin aus dem Jahre 2022 zeigt. Wir brauchen aber dringend Unterstützung, damit alle unsere SuS eine Teilhabe und Teilgabe an Bildung, unserer Gesellschaft  und letztendlich an einem selbstbestimmten Leben haben.“

Die sonderpädagogische Förderung an der TGRS

Im Rahmen der Inklusion werden an der Schule in jedem Jahrgang mehrere Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet – hauptsächlich in den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung.

An unserer Schule gibt es eine Lehrerin für Sonderpädagogik und eine Fachkraft im Bereich Multiprofessionelles Team.

Seit dem Schuljahr 2016 werden an unserer Schule pro Jahrgang 6 Schüler:innen mit besonderem Förderbedarf unterrichtet, die in zwei Klassen unterrichtet werden.

Prinzipiell findet der Unterricht im Klassenverband statt. Bezogen auf den Bildungsgang Lernen findet die Orientierung und das Arbeiten an den Themen und Inhalten der Klasse statt. Zeitweise gibt es eine Unterstützung durch Lehrerin für Sonderpädagogik oder weitere Fachkräfte im Unterricht. 

Die Verantwortung für die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf liegt immer gemeinsam bei den Klassenlehrer:innen und der Lehrerin für Sonderpädagogik.

Förderung

Diese Schüler:innen werden so weit wie möglich in den Klassenunterricht integriert. Das gelingt durch binnendifferenzierendes Arbeiten, offene Unterrichtsformen, projektorientierte Arbeit oder durch Arbeiten am gleichen Gegenstand mit unterschiedlicher Zielsetzung. Je nach Schwere und Art der Beeinträchtigung werden die Schüler:innen zielgleich oder zieldifferent unterrichtet.

Themenspezifisch – teilweise auch fächerspezifisch wie im Englischunterricht oder als zusätzliche Unterstützung bei der Bearbeitung des Wochenplans – findet auch eine Kleingruppenförderung statt.

Die Einzelförderung wird selten und abhängig vom Unterstützungsbedarf und dem Förderplan durchgeführt. Im Klassenunterricht arbeiten die Schüler:innen an den Themen mit. Im Bildungsgang Lernen.

Förderplan

Die Grundlage der Förderung bildet der Förderplan, der mindestens einmal im Jahr umfänglich evaluiert und angepasst wird. Dies findet unter Einbezug aller Beteiligten (Schüler:innen, Lehrer:innen und Erziehungsberechtigten) und ggf. weiteren Akteuren wie z.B. Therapeut:innen, Schulbegleiter:innen oder dem Jugendamt statt.

Schulanmeldung

Die Anmeldung für die Schüler:innen mit dem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf findet an unseren Anmeldetagen mit der Lehrerin für Sonderpädagogik.

Beachten Sie bitte hierzu die Ankündigungen auf der Homepage.