Aktuelles:
Streik der Ruhrbahn am Dienstag, 17.02.
Am Dienstag, den 17.02., fahren aufgrund eines Streiks keine Busse und Straßenbahnen.
Der Unterricht findet regulär statt, die Schulpflicht besteht weiterhin.
Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, den Schulweg zu organisieren. Ist der Schulweg im Einzelfall nicht zumutbar möglich, gilt das Fehlen als entschuldigt. In diesem Fall ist eine Entschuldigung erforderlich.
Arbeitsaufträge für Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Schule kommen können, werden über Logineo bereitgestellt.
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Beurlaubung zum Zuckerfest
Schülerinnen und Schüler können zum Zuckerfest (Id al-Fitr) vom Unterricht beurlaubt werden. Grundlage sind die Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zu religiösen Feiertagen.
Die Beurlaubung erfolgt auf Antrag der Eltern und wird durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer genehmigt. Es kann nur ein Tag beurlaubt werden.
Bitte geben Sie den Antrag frühzeitig ab; eine Mitteilung per SchoolFox reicht aus.
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Hier geht’s zum Rückblick auf den Winterzauber 2025.
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