Aktuelles:
Beurlaubung zum Zuckerfest
Schülerinnen und Schüler können zum Zuckerfest (Id al-Fitr) vom Unterricht beurlaubt werden. Grundlage sind die Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zu religiösen Feiertagen.
Die Beurlaubung erfolgt auf Antrag der Eltern und wird durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer genehmigt. Es kann nur ein Tag beurlaubt werden.
Bitte geben Sie den Antrag frühzeitig ab; eine Mitteilung per SchoolFox reicht aus.
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Hier geht’s zum Rückblick auf den Winterzauber 2025.
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