Häufig gestellte Fragen
Wie nehme ich Kontakt zu Lehrerinnen und Lehrern auf?
Grundsätzlich gibt es zwei Elternsprechtage (i.d. R. im November und im April in Präsenz). Im Vorfeld können Sie über Ihr Kind oder per Mail Termine mit den Lehrkräften Ihres Kindes vereinbaren. In dringenden Fällen können Sie auch unabhängig vom Elternsprechtag Kontakt aufnehmen. Am einfachsten geht das über E-Mail. Auf der Homepage finden Sie die E-Mail-Adressen aller Kolleginnen und Kollegen.
Was tun bei Erkrankung?
Am ersten Tag rufen Sie im Sekretariat an. Informieren Sie die Klassenleitung per Mail, wenn Ihr Kind länger erkrankt sein sollte. Nach Ende der Fehlzeit erfolgt eine schriftliche Entschuldigung innerhalb einer Woche über die Klassenleitungen. Sollten Krankheiten, körperliche Beschwerden oder Behinderungen Einfluss auf das Lernverhalten haben, sollte dies der Klassenleitungen mitgeteilt werden.
Was tun bei Unfällen?
Bei Unfällen, die bei Unterrichtsveranstaltungen oder auf dem Schulweg entstehen, ist die Schule schnellstens über das Sekretariat zu verständigen. Ein Unfallbogen ist dort erhältlich und sollte zeitnah ausgefüllt zurückgegeben werden.
Wann und wie ist eine Beurlaubung möglich?
Eine Beurlaubung kann nach Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ durch die Schulleitung genehmigt werden. Grundsätzlich erfolgt der formlose schriftliche Antrag über die Klassenleitung mit einer mindestens einwöchigen Vorlaufzeit unter Angabe der aktuellen Adresse und E-Mail-Adresse. Die Schule hat keine Befugnis, Beurlaubungen ohne besonders wichtigen Grund unmittelbar vor oder nach den Ferien zu erteilen bzw. an Brückentagen, die Bezirksregierung droht hier mit Bußgeld.
Wie funktioniert eine Beurlaubung zum Zuckerfest oder Opferfest?
Für religiöse Feiertage wie das Zuckerfest oder das Opferfest ist eine eintägige Beurlaubung möglich. Dafür muss spätestens eine Woche vorher ein schriftlicher Antrag bei der Klassenleitung eingereicht werden.
Was muss ich tun, wenn mein Kind später kommt oder früher gehen muss (z. B. Arzttermin)?
In diesem Fall muss eine schriftliche Mitteilung im Voraus bei der Klassenleitung oder im Sekretariat abgegeben werden.